Am 27.02.2024 wurde auf der außerordentlichen Vereinssitzung die geänderte Fassung der Vereinssatzung beschlossen. Die Änderungen umfassen zwei Formulierungen in §2 "Zweck des Vereins" sowie §15 "Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung" zum Erhalt der Gemeinnützigkeit. Außerdem wurde die Beitragszahlung neu geregelt. Ab sofort gibt es nur noch einen einheitlichen Beitrag (die Trennung "Familie" und "Einzelperson" entfällt). Außerdem wurde die Satzung um eine Beitragsordnung ergänzt. Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 20 € jährlich. Die Mitglieder werden nach erfolgter Amtsgerichtseintragung darüber in Kenntnis gesetzt. Leider dauert die Eintragung beim Amtsgericht derzeit mehrere Wochen bis Monate, sodass es hier zu massiven Verzögerungen kommt. Die Vereinssatzung wird in Kürze auch auf der Webseite veröffentlicht und kann jederzeit beim Vorstand angefordert und eingesehen werden.